Gemäß § 18b des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit der DIN 1986-30 ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, in regelmäßigen Abständen den ordnungsgemäßen Zustand seiner Entwässerungsanlagen zu prüfen und nachzuweisen. So soll sichergestellt werden, dass kein Schmutzwasser oder verunreinigtes Wasser in das Grundwasser sickert und Grundwasser, Erdboden und unsere Gesundheit gefährdet.
Der Sanierungsbedarf steigt, sowohl für die öffentlichen Abwasserkanäle als auch für die privaten Anschlusskanäle.
(Kanalumfrage 2009 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
Weitere Informationen zum Dichtigkeitsnachweis finden Sie auf der Website der Stadt Itzehoe.