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Aktuelles Thema:

Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen

Gemäß § 18b des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit der DIN 1986-30 ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, in regelmäßigen Abständen den ordnungsgemäßen Zustand seiner Entwässerungsanlagen zu prüfen und nachzuweisen. So soll sichergestellt werden, dass kein Schmutzwasser oder verunreinigtes Wasser in das Grundwasser sickert und Grundwasser, Erdboden und unsere Gesundheit gefährdet.

Der Sanierungsbedarf steigt, sowohl für die öffentlichen Abwasserkanäle als auch für die privaten Anschlusskanäle.

  • 96 Prozent der Bevölkerung sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.
  • Die Kanalisation in Deutschland hat ein durchschnittliches Alter von 41 Jahren.
  • Bei der optischen Untersuchung von 8116 m (privater Entwässerungsleiten) wurden 67 % als optisch undicht ermittelt. Bei der Wasserdruckprüfung von 110 058 m wurden 85 %, bei der Luftdruckprüfung von 11 200 m 81 % als undicht ermittelt.

(Kanalumfrage 2009 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)

Als anerkannter Fachbetrieb führen wir die vom Gesetzgeber geforderte Dichtheitskontrolle durch:

  1. Zuerst reinigen unsere zertifizierten Abwassertechniker die Abflussleitungen durch Hochdruckspülung.
  2. Mithilfe eines Kamerasystems prüfen wir die Abwasserleitung optisch. Wenn keine Schäden sichtbar werden, ist die Dichtheitsprüfung erbracht.
  3. Wurden Schäden ersichtlich, prüfen wir die Dichtigkeit des Abwasserrohres, indem wir es über längere Zeit mit Wasser spülen.
  4. Wir beheben Schäden – Abwasserleitungen können in der Regel auch ohne aufwendige Grabungen saniert werden.

Weitere Informationen zum Dichtigkeitsnachweis finden Sie auf der Website der Stadt Itzehoe.

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