Wer eine Solaranlage installiert, kann zusätzlich zur Basisförderung eine Bonusförderung erhalten. Dafür gibt es verschiedene Voraussetzungen und Möglichkeiten. In jedem Fall muss ein Fachbetrieb einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage durchführen, der durch Rechnung oder andere Unterlagen nachgewiesen werden muss.
Wer gleichzeitig mit dem Solarkollektor eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpenanlage einbaut, die ebenfalls gefördert werden, kann mit dem Kombinationsbonus bezuschusst werden. Noch bis zum 30. Dezember 2011 beträgt der Kombinationsbonus 600 Euro (es gilt der Tag des Antragseingangs); danach 500 Euro. Für die Antragsstellung gilt: Die förderfähigen Anlagen müssen innerhalb von 6 Monaten in Betrieb genommen werden. Innerhalb dieser Zeit müssen die separaten Anträge für die Förderung von Solaranlage und Biomasseanlage/Wärmepumpenanlage gestellt werden.
Wird eine Solarkollektoranlage, die zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung genutzt wird, in einem besonders wirkungsvoll gedämmten Gebäude eingebaut, kann der Effizienzbonus beantragt werden. Durch Vorlage eines Energiebedarfsausweises ist nachzuweisen, dass der Transmissionswärmeverlust des Wohngebäudes nach EnEV (HT'-Wert = 0,65 W/(m².K) um mindestens 30 % unterschritten wird. Die Höhe der Förderung aus Basis- und Effizienzbonus, die ausschließlich für Wohngebäude gewährt wird, beträgt das 1,5-fache der Basisförderung.
Wer beim Einbau einer Solaranlage seinen alten Heizkessel ohne Brennwerttechnik gegen einen neuen Brennwertkessel tauscht, kann den Kesselaustauschbonus erhalten. Bis 30. Dezember 2011 beträgt der Kesselaustauschbonus 600 Euro (es gilt der Tag des Antragseingangs); danach 500 Euro. Der Bonus muss zusammen mit der Förderung für den Solarkollektor beantragt werden. Ab 01. September 2011 muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass mindestens eine der Umwälzpumpen im Heizkreis die Effizienzanforderungen entsprechend Energieeffizienzklasse A erfüllt.
Wer eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe einbaut, kann pro Pumpe 50 Euro Bonus erhalten. Dieser Zuschuss muss nicht ausdrücklich beantragt werden, sondern wird gewährt, wenn der Einbau durch Rechnung einer Fachfirma nachgewiesen wird. Für die Boni gilt, dass bestimmte Förderungen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden können. Der regenerative Kombinationsbonus kann nicht mit dem Effizienzbonus kombiniert werden; der Kesseltauschbonus nicht mit dem Effizienzbonus. Mehr über die Bonusförderung von Solaranlagen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfahren Sie hier: